Warum Haltbarkeit beim Gebrauchtkauf mehr zählt
Ein neues Gerät hat seine Update-Jahre noch vor sich, der Akku ist frisch, und die Gewährleistung läuft zwei Jahre. Bei einem gebrauchten Gerät ist ein Teil davon aufgebraucht. Ob der Preis stimmt, entscheiden drei Fragen.
- Wie lange gibt es noch Updates? Ohne Sicherheitsupdates wird ein Smartphone zum Risiko für Konten, Bezahl-Apps und Fotos, auch wenn es noch tadellos läuft.
- Wie viel Akku ist noch da? Der Akku ist das Teil, das am sichersten altert. Seine Restkapazität bestimmt, ob das Gerät über den Tag kommt.
- Lässt es sich reparieren? Reparierbarkeitsklasse, tauschbarer Akku und Ersatzteile entscheiden, ob ein Defekt eine Reparatur bedeutet oder das Ende des Geräts.
Für Smartphones und Tablets, die seit dem 20. Juni 2025 auf den Markt kamen, stehen diese Werte in EPREL, der Produktdatenbank der EU. Jede unserer Smartphone-Seiten zeigt sie und beantwortet im Block „Gebraucht kaufen?“ die Frage nach festen Regeln aus den EPREL-Werten des Modells, nicht nach Angebot oder Preis. Die Rangliste der Smartphones führt zu jeder Geräteseite; die Themenseite Smartphones für den Gebrauchtkauf sammelt die Modelle, bei denen alle drei Antworten passen.
Updates: wie lange das Gerät noch sicher ist
Für Smartphones und Slate-Tablets, die seit dem 20. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, schreibt die Verordnung (EU) 2023/1670 vor: Der Hersteller liefert Sicherheits-, Korrektur- und Funktionsupdates des Betriebssystems mindestens fünf Jahre, nachdem das letzte Exemplar des Modells in Verkehr gebracht wurde, Sicherheitsupdates spätestens vier Monate nach Veröffentlichung. Ersatzteile wie Akku, Display, Kamera und Ladebuchse hält er mindestens sieben Jahre bereit. Die Fristen laufen nicht ab dem eigenen Kauf, sondern ab dem Verkaufsende des Modells durch den Hersteller.
In EPREL gibt der Lieferant an, wie viele Jahre Software-Updates er mindestens zusagt. Viele nennen mehr als die Pflicht; die Rangliste Smartphones mit langen Updates zeigt die Modelle mit sieben Jahren und mehr. Solange der Hersteller das Modell noch verkauft, steht die ganze zugesagte Zeit noch aus. Ist der Verkauf beendet, gehen die seitdem vergangenen Jahre davon ab.
Modelle, die vor dem 20. Juni 2025 auf den Markt kamen, fehlen in EPREL meist. Für sie gibt es dort weder Klasse noch Update-Zusage. Dann bleiben die Angaben des Herstellers auf seiner Website und das Erscheinungsjahr des Modells. Als Faustregel: Bleiben weniger als zwei Jahre Updates, muss der Preis das abbilden, und nach dem Ende der Updates sollte das Gerät keine Bank- oder Bezahl-App mehr tragen.
Akku: was 80 Prozent bedeuten
Der Akkuzustand, auf vielen Geräten „Batteriezustand“ oder „maximale Kapazität“ genannt, sagt, wie viel Ladung der Akku im Vergleich zum Neuzustand noch aufnimmt. Ein Lithium-Akku verliert mit jedem Ladezyklus etwas davon; ein Zyklus ist eine volle Ladung, auch wenn sie aus mehreren Teilladungen besteht. Als Grenze gelten 80 Prozent. Die Verordnung (EU) 2023/1670 verlangt, dass der Akku eines neuen Smartphones oder Tablets mindestens 800 Zyklen schafft, bevor er unter 80 Prozent fällt. Darunter wird die Laufzeit je Ladung spürbar kürzer.
Drei Werte lohnen sich vor dem Kauf.
- Akkuzustand in Prozent. Den Wert zeigen lassen, bei Versand als Bildschirmfoto aus den Einstellungen. 90 Prozent und mehr sind gut, unter 80 Prozent ist ein Tausch fällig.
- Ladezyklen. Viele Geräte zeigen die Zahl in den Einstellungen. Je mehr Zyklen der Lieferant in EPREL als Lebensdauer angibt, desto länger hält der Akku im Alltag (Smartphones mit langlebigem Akku).
- Akku tauschbar. Ein Akku, den man selbst wechseln kann, ist die Rückversicherung des Gebrauchtkaufs: Ist er schwach, kostet ein neuer wenig Mühe (Smartphones mit tauschbarem Akku). Bei fest verbauten Akkus zählt, dass eine Werkstatt das Teil bekommt; dafür sorgt die Ersatzteilpflicht von sieben Jahren.
Generalüberholte Geräte werden oft mit neuem oder geprüftem Akku verkauft. Frage, was getauscht wurde, und lass es in die Rechnung schreiben.
Zustandsklassen: A, B und C beschreiben die Optik
Zustandsklassen sind keine Norm; jeder Händler legt seine eigenen fest. Üblich ist ein Schema mit drei oder vier Stufen.
| Klasse | Üblicherweise | Technik |
|---|---|---|
| A, oft „wie neu“ | keine oder kaum sichtbare Spuren | voll funktionsfähig |
| B, oft „sehr gut“ | leichte Gebrauchsspuren, feine Kratzer an Rahmen oder Rückseite | voll funktionsfähig |
| C, oft „gut“ | deutliche Kratzer, kleine Dellen, Display ohne Bruch | voll funktionsfähig |
Display, Kameras, Tasten, Lautsprecher, Anschlüsse, Sensoren und Mobilfunk müssen in jeder Klasse vollständig funktionieren; sonst ist das Gerät defekt, nicht „Klasse C“. Vor dem Vergleich von Angeboten lohnt ein Blick in die Definition des Händlers: „B“ bei einem Anbieter kann „C“ bei einem anderen sein.
Rechtlich zählt die Beschreibung. Was der Händler als Gebrauchsspur ausdrücklich nennt und der Käufer gesondert akzeptiert, ist kein Mangel; ein Kratzer, der nicht beschrieben war, kann einer sein (§ 476 Abs. 1 Satz 2 BGB). Eine gesetzliche Definition von „generalüberholt“ oder „refurbished“ haben wir für Deutschland nicht gefunden. In Frankreich darf sich seit 2022 nur „reconditionné“ nennen, was in allen Funktionen getestet, nötigenfalls instand gesetzt und von allen Daten des Vorbesitzers befreit wurde (Art. R. 122-4 Code de la consommation).
Rechte beim Kauf: Gewährleistung und Widerruf
Die folgenden Regeln gelten, wenn ein Verbraucher bei einem Unternehmer kauft (§ 474 Abs. 1 BGB). Beim Kauf von einer Privatperson gibt es sie nicht.
| Recht | Beim Händler | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gewährleistung | Zwei Jahre ab Übergabe. Bei gebrauchten Waren darf der Händler auf ein Jahr verkürzen, aber nur, wenn er den Käufer vor der Bestellung eigens darauf hinweist und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart ist. Ein Satz in den AGB reicht nach dem Wortlaut nicht. | § 438 Abs. 1 Nr. 3, § 476 Abs. 2 BGB |
| Beweislast | Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr nach Übergabe, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag; der Händler muss das Gegenteil beweisen. Das gilt für neue und gebrauchte Ware gleich. | § 477 Abs. 1 BGB |
| Widerruf | Im Onlinehandel 14 Tage ab Erhalt der Ware, ohne Begründung. | § 312g Abs. 1, § 355 Abs. 2, § 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB |
Der Gewährleistungs-Rechner rechnet die Frist für das eigene Kaufdatum aus, auch mit der Verkürzung auf ein Jahr. Für Smartphones und Tablets gilt seit dem 31. Juli 2026 außerdem die Reparaturpflicht der Hersteller: Verbraucher können eine Reparatur gegen Bezahlung verlangen, auch wenn die Gewährleistung abgelaufen ist (§ 479b BGB; mehr im Ratgeber Recht auf Reparatur).
Die Regeln stammen aus der Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771: zwei Jahre Haftung des Verkäufers (Art. 10 Abs. 1), für gebrauchte Waren dürfen die Mitgliedstaaten eine Verkürzung auf nicht unter ein Jahr zulassen (Art. 10 Abs. 6), Vermutung im ersten Jahr (Art. 11 Abs. 1). Die 14 Tage Widerruf gelten EU-weit (Art. 9 Richtlinie 2011/83/EU). Die Länder nutzen ihre Spielräume verschieden: In Frankreich bleibt es auch bei Gebrauchtware bei zwei Jahren garantie légale de conformité; nur die Vermutung sinkt von 24 auf zwölf Monate (Art. L. 217-3, L. 217-7 Code de la consommation).
Checkliste vor dem Kauf
- IMEI prüfen. Die IMEI geben lassen (auf dem Gerät mit *#06#) und bei einer Sperrlisten-Abfrage abfragen. Ein als gestohlen gemeldetes Gerät kann im Mobilfunknetz gesperrt werden.
- Aktivierungssperre entfernt. Das Gerät muss aus dem Konto des Vorbesitzers gelöscht sein. Fragt es bei der Einrichtung nach einem fremden Konto, ist es für den neuen Besitzer unbrauchbar.
- Akkuzustand gezeigt. Prozentwert und, wenn möglich, Ladezyklen; bei generalüberholten Geräten die Angabe, ob der Akku neu ist.
- Update-Jahre geprüft. Geräteseite oder EPREL-Abfrage für Modelle ab Mitte 2025, sonst die Zusage des Herstellers.
- Zubehör und Netz. Welches Ladegerät und welches Kabel liegen bei? Ist das Gerät für alle Netze frei, ohne SIM-Lock?
- Rückgabe geklärt. Beim Händler gibt es 14 Tage Widerruf; manche räumen darüber hinaus eine längere Rückgabefrist ein. Wer die Rücksendung zahlt, steht in der Widerrufsbelehrung.
- Rechnung aufheben. Mit Händlername, Datum, Modell und IMEI. Sie ist der Nachweis für Gewährleistung und eine etwaige Garantie.
Häufige Fragen
Ist ein generalüberholtes Gerät vom Händler besser als ein gebrauchtes von privat?
Rechtlich ja: Beim Händler gibt es Gewährleistung von mindestens einem Jahr, die Vermutung eines Mangels im ersten Jahr und 14 Tage Widerruf; bei einer Privatperson nichts davon. Technisch entscheidet nicht der Verkäufer, sondern Akku, Updates und Reparierbarkeit des Modells.
Wie finde ich heraus, wie lange ein Modell noch Updates bekommt?
Für Modelle, die seit dem 20. Juni 2025 auf den Markt kamen, steht die Zusage des Herstellers in EPREL und auf unserer Geräteseite. Für ältere Modelle hilft nur die Update-Zusage auf der Website des Herstellers, gerechnet ab dem Erscheinungsjahr.
Reichen 85 Prozent Akkukapazität?
Als Startpunkt ja. Der Wert sinkt mit jedem Zyklus weiter; bei einem fest verbauten Akku planst du den Tausch in der Werkstatt ein, bei einem tauschbaren Akku erledigst du ihn selbst.
Was bedeutet Zustand B?
Meist leichte Gebrauchsspuren bei voller Funktion. Die Klassen sind nicht genormt, also lies die Definition des Händlers und bitte bei Unklarheit um Fotos des Geräts.
Darf der Händler die Gewährleistung bei Gebrauchtware auf ein Jahr verkürzen?
Ja, wenn er den Käufer vor der Bestellung eigens darauf hinweist und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart ist (§ 476 Abs. 2 BGB). Weniger als ein Jahr geht nicht.
Was gilt in anderen EU-Ländern?
EU-weit haftet der Verkäufer zwei Jahre, und es gibt 14 Tage Widerruf. Für gebrauchte Waren dürfen die Länder eine Verkürzung auf ein Jahr zulassen; Deutschland tut das, Frankreich nicht. Prüfe die Regel des Landes, in dem der Händler sitzt.
Quellen
Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung, verlinkt auf die Fundstelle.
- Verordnung (EU) 2023/1670 (Ökodesign-Anforderungen an Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 (Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets)EUR-Lex · EU-Verordnung · 16.06.2023
- EPREL, Europäische Produktdatenbank für die EnergieverbrauchskennzeichnungEuropäische Kommission · Datenbank · 13.10.2026
- § 438 BGB (Verjährung der Mängelansprüche)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 13.10.2026
- § 476 BGB (Abweichende Vereinbarungen, gebrauchte Waren)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 13.10.2026
- § 477 BGB (Beweislastumkehr)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 31.10.2026
- § 474 BGB (Verbrauchsgüterkauf)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 31.10.2026
- §§ 312 bis 312m BGB (Verbraucherverträge und Fernabsatz)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 27.09.2026
- §§ 355, 356 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, Widerrufsfrist)Bundesministerium der Justiz · Gesetz · 31.10.2026
- Richtlinie (EU) 2019/771 (Warenkauf-Richtlinie)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 20.05.2019
- Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der VerbraucherEUR-Lex · EU-Richtlinie · 26.03.2024
- Richtlinie (EU) 2024/1799 (Förderung der Reparatur von Waren)EUR-Lex · EU-Richtlinie · 13.06.2024
- Art. L. 217-3 bis L. 217-7 Code de la consommation (garantie légale de conformité, gebrauchte Waren)Légifrance · Französisches Recht · 01.10.2021
- Art. L. 221-18 Code de la consommation (Widerrufsfrist von 14 Tagen im Fernabsatz)Légifrance · Französisches Recht · 01.07.2016
- Art. R. 122-4 bis R. 122-6 Code de la consommation (Begriff „reconditionné“)Légifrance · Französisches Recht · 17.02.2022
